Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Novem­ber 2020

§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Frank Schmitt­lein führt Leis­tun­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen aus. Dies gilt auch für alle zukünf­ti­gen Leis­tun­gen, falls die AGB nicht noch­mals expli­zit ver­än­dert ver­ein­bart wer­den. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen bedür­fen der Schrift­form und sind nur nach schrift­li­cher Aner­ken­nung durch Frank Schmitt­lein gül­tig.

§2 Vertragsabschluss

Ange­bo­te sind stets frei­blei­bend. Auf­trä­ge wer­den mit einer schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung per Brief oder per E‑Mail zu den Bedin­gun­gen die­ser AGB ange­nom­men.

§3 Terminabsprachen

Frist- und Ter­min­ab­spra­chen sind grund­sätz­lich schrift­lich oder per E‑Mail fest­zu­hal­ten bzw.
zu bestä­ti­gen. Die Auf­trag­ge­ber erken­nen die Beweis­kraft durch­ge­hen­der E‑Mail-Kor­re­spon­denz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online, per Bestell­for­mu­lar oder Anfra­ge per E‑Mail vom Auf­trag­ge­ber erteil­ten Dienst­leis­tungs­auf­trag für eine indi­vi­du­al ent­wi­ckel­te Website/Shop/Forum/Blog, wird dem Auf­trag­ge­ber von Frank Schmitt­lein per E‑Mail eine Bestä­ti­gung zuge­sandt. Die­se Bestä­ti­gung hat der Auf­trag­ge­ber aus­zu­dru­cken, den Inhalt auf Rich­tig­keit zu über­prü­fen und dann hand­schrift­lich unter­schrie­ben und ggf. mit Fir­men­stem­pel ver­se­hen an Frank Schmitt­lein auf dem Post­weg zuzu­sen­den oder ein­ge­scannt per E‑Mail zu schi­cken. Mit Zusen­dung der schrift­li­chen Auf­trags­be­stä­ti­gung durch den Auf­trag­ge­ber wird die Bestel­lung für die­sen ver­bind­lich, d.h. für unse­re Dienst­leis­tun­gen ist der ver­ein­bar­te Preis nach Abnah­me zu ent­rich­ten. Bei Auf­trags­ver­ga­be für eine rei­ne Online-Dienst­leis­tung gel­ten die Ver­ein­ba­run­gen die­ses Ser­vices.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der Auf­trags­be­stä­ti­gung vom Auf­trag­ge­ber nimmt Frank Schmitt­lein die Arbeit auf und erstellt inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist einen ent­spre­chen­den Mus­ter­ent­wurf. Web­sites wer­den dem Auf­trag­ge­ber zur Prü­fung und Abnah­me zur Ver­fü­gung gestellt. Der Auf­trag­ge­ber hat das Recht, nach Ein­sicht­nah­me des ers­ten Ent­wurfs Änderungen/Nachbesserungen zu ver­lan­gen oder kann (bei abso­lu­tem Nicht­ge­fal­len des Erst­ent­wurfs) ein Zweit­mus­ter for­dern. Dar­über hin­aus­füh­ren­de Ände­rungs­wün­sche bewir­ken eine Abrech­nung des ent­ste­hen­den Zusatz­auf­wands auf Stun­den­satz­ba­sis der aktu­el­len Preis­lis­te.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, das für Gra­fik­de­sign zur Ver­fü­gung gestell­te Mate­ri­al auf even­tu­ell bestehen­de Urhe­ber- und Copy­right­rech­te zu über­prü­fen und even­tu­ell not­wen­di­ge Erlaub­nis­se zur Ver­wen­dung hier­für ein­zu­ho­len. Etwa­ige Ansprü­che wegen Urhe­ber­rechts- und Copy­right-Ver­let­zun­gen gehen voll zu Las­ten des Auf­trag­ge­bers. Davon aus­ge­nom­men sind Bil­der und Skrip­te, die Frank Schmitt­lein beschafft hat. Die Ver­ant­wor­tung für even­tu­el­le Text­in­hal­te oder sons­ti­ge Ver­öf­fent­li­chun­gen trägt allein der Auf­trag­ge­ber. Der Auf­trag­ge­ber stellt Frank Schmitt­lein von allen Ansprü­chen frei, die Drit­te gegen Frank Schmitt­lein stel­len wegen eines Ver­hal­tens, für das der Auf­trag­ge­ber nach dem Ver­trag die Ver­ant­wor­tung bzw. Haf­tung trägt. Er trägt die Kos­ten einer etwa­igen Rechts­ver­fol­gung.

§7 Vergütung

Die Ver­gü­tung für die erbrach­ten Web­de­sign­leis­tun­gen (Ent­wür­fe, Rein­zeich­nun­gen, Pro­gram­mie­rung etc.) sowie Gewäh­rung der Nut­zungs­rech­te erfolgt auf Grund­la­ge des Ange­bots oder der online auf aus­ge­schrie­be­nen Prei­sen. Hier­von aus­ge­nom­men sind nur indi­vi­du­ell getrof­fe­ne Fest­preis­ver­ein­ba­run­gen.

§7a Der Auf­trag­ge­ber erstat­tet Frank Schmitt­lein die Kos­ten und Spe­sen für Rei­sen, die nach vor­he­ri­ger Abstim­mung zwecks Durch­füh­rung und Erfül­lung des Auf­tra­ges erfor­der­lich sind.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Ver­gü­tung ist nach Abnah­me der erbrach­ten Leis­tung fäl­lig oder, inso­fern im Ange­bot ange­ge­ben, kom­plett oder teil­wei­se bereits vor der Leis­tungs­er­brin­gung zu ent­rich­ten. Frank Schmitt­lein stellt nach erfolg­ter Abnah­me durch den Auf­trag­ge­ber eine ent­spre­chen­de Rech­nung aus, wel­che inner­halb von 10 Tagen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zu zah­len ist. Inso­fern eine Teil­zah­lung geleis­tet wur­de, wird nach erfolg­ter Abnah­me eine 2. Teil­rech­nung zuge­sandt. Bit­te leis­ten Sie alle Zah­lun­gen nur an mich. Bei Zah­lungs­ein­gän­gen ohne Anga­be der Kun­den­num­mer gehen dar­aus resul­tie­ren­de ver­spä­te­te Gut­schrif­ten oder Falsch­bu­chun­gen zu Ihren Las­ten.

§8a Die Abnah­me hat inner­halb einer nor­ma­len Frist (in der Regel ist von maxi­mal einer Arbeits­wo­che, d.h. 5 Arbeits­ta­gen, aus­zu­ge­hen) zu erfol­gen und darf nicht aus gestal­te­risch-künst­le­ri­schen Grün­den ver­wei­gert wer­den. Im Rah­men des Auf­trags besteht Gestal­tungs­frei­heit. Falls eine Abnah­me – nach Mah­nung durch Frank Schmitt­lein – auch nach maxi­mal 10 Arbeits­ta­gen nach Ent­wurfs­über­mitt­lung nicht durch den Auf­trag­ge­ber erfolgt ist, gilt der Ent­wurf als abge­nom­men und wird in Rech­nung gestellt.

§8b Eine Nicht­ab­nah­me des Zweit­ent­wurfs, in Ver­bin­dung mit einem Auf­trags­rück­tritt, ent­bin­det den Auf­trag­ge­ber nicht von sei­ner ver­bind­lich erteil­ten Bestel­lung, d.h. Frank Schmitt­lein behält den Ver­gü­tungs­an­spruch für bereits begon­ne­ne / geleis­te­te Arbei­ten und das Recht auf Scha­den­er­satz wegen Nicht­er­fül­lung.