Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2020

§1 Gültigkeit der Bestimmungen

Frank Schmittlein führt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Frank Schmittlein gültig.

§2 Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder per E‑Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen.

§3 Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich oder per E‑Mail festzuhalten bzw.
zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender E‑Mail-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags

Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per E‑Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag für eine individual entwickelte Website/Shop/Forum/Blog, wird dem Auftraggeber von Frank Schmittlein per E‑Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Frank Schmittlein auf dem Postweg zuzusenden oder eingescannt per E‑Mail zu schicken. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Bei Auftragsvergabe für eine reine Online-Dienstleistung gelten die Vereinbarungen dieses Services.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Frank Schmittlein die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Websites werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Frank Schmittlein beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Frank Schmittlein von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Frank Schmittlein stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Webdesignleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Angebots oder der online auf ausgeschriebenen Preisen. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§7a Der Auftraggeber erstattet Frank Schmittlein die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig oder, insofern im Angebot angegeben, komplett oder teilweise bereits vor der Leistungserbringung zu entrichten. Frank Schmittlein stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Insofern eine Teilzahlung geleistet wurde, wird nach erfolgter Abnahme eine 2. Teilrechnung zugesandt. Bitte leisten Sie alle Zahlungen nur an mich. Bei Zahlungseingängen ohne Angabe der Kundennummer gehen daraus resultierende verspätete Gutschriften oder Falschbuchungen zu Ihren Lasten.

§8a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch Frank Schmittlein – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Frank Schmittlein behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.